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"Der große Bruder fährt immer mit /
Neuartige Mikrochips machen die Fahrkarte zum Universalpaß und schaffen
den gläsernen Kunden - Datenschützer warnen vor Mißbrauch
der Bewegungsprofile
... Doch noch ist vieles ungeklärt, was den Einsatz der
Karten angeht, warnt Helmut Bäumler, schleswig-holsteinischer Datenschutzbeauftragter:
Was wird aus dem 'Recht auf informationelle Selbstbestimmung', fragt Bäumler,
wenn 'Daten aus unterschiedlichen Zusammenhängen auf einer Karte gespeichert'
werden und 'wir den Komfort bei der Gebührenabbuchung mit Bewegungsprofilen
bezahlen'? Wer an einem Fahrkartenautomaten mit EC-Karte bezahlt, hinterläßt
schon heute Datenspuren. Sieben Jahre werden Zeitpunkt und Ort des
Ticketkaufs gespeichert. Für Bäumler ein Grund zur Sorge: 'Dadurch
besteht die Gefahr, daß der datenfreie Raum, in dem sich der Bürger
unbeobachtet bewegen kann, immer kleiner wird.' Bisher konnten die Datenschützer
ihre Forderung nach rascher Datenlöschung nicht gegen den 'Zentralen
Kreditausschuß' durchsetzen; die Geldinstitute wollen das erhöhte
Manipulationsrisiko von elektronischem Geld durch die Überprüfung
der Kundenidentität verringern. ... ...wer weiß schon, was zwischen
Chipkarte und Leseterminal alles passiert? Der Hamburger Datenschützer
Uwe Schläger fordert daher, daß 'der Verbraucher durch entsprechende
Lesegeräte oder akustische Signale jederzeit erkennen kann, welche
Transaktionen zwischen Chipkarte und Peripherie stattgefunden haben.' Entsprechende
Regelungen sehen auch die Entwürfe für das neue Bundesdatenschutzgesetz
vor. Denkbar wären zum Beispiel öffentliche Lesegeräte,
die anzeigen, welche Daten auf einer Karte gespeichert sind."
taz 6.7.99 S. 9
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"Mehr Surferinnen, weniger Einkäufer
Zum achten Mal hat das Hamburger Umfrageinstitut W3B deutschsprachige
Web-Nutzer nach ihren Ansichten und Wünschen bezüglich des Internets
befragt. ... Erstmals stagniert die Zahl derjenigen Web-Surfer, die das
Internet in naher Zukunft für Einkäufe benutzen wollen. ... Ursache
für die stockende Akzeptanz des Internets als Marktplatz könnte
die derzeit herrschende Unsicherheit in Sachen Datenschutz sein. Weil die
USA und Europa sich in dieser Frage bislang nicht geeinigt haben, nutzen
einige Firmen den rechtlichen Freiraum, um hemmungslos Nutzerdaten
im Web zu sammeln." SZ 6.7.99 S. V 2 / 12
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"Moderne Spione kriechen durch das Netz / Bundeswirtschaftsministerium
wirbt für mehr Eigeninitiative beim Schutz sensibler Daten - Kein
staatlicher Eingriff bei Verschlüsselungsprodukten geplant
... Die Bundesregierung hat in ihrer Entschließung mit
dem Thema 'Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik' jetzt deutlich gemacht,
daß sie von den Eingriffen in den freien Informationsaustausch nichts
hält. Die entscheidenden Sätze aus der Entschließung lauten: 'Die Bundesregierung
beabsichtigt nicht, die freie Verfügbarkeit von Verschlüsselungsprodukten
in Deutschland einzuschränken. Sie sieht in der Anwendung sicherer
Verschlüsselung eine entscheidende Voraussetzung für den Datenschutz
ihrer Bürger.'" WELT 6.7.99 S. WW2
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"Bertelsmann kritisiert E-Commerce-Pläne
der EU
... ...wenn die EU-Kommissioin wie geplant Kunden von Internet-Anbietern
die Möglichkeit eröffne, in Streitfällen im eigenen Heimatland
('Empfangslandprinzip') vor Gericht zu gehen, gefährde dies die Vielfalt
des Angebots im grenzüberschreitenden Netz." SZ 6.7.99
S. 26
"Kritik an E-Commerce-Plänen der EU" HB 6.7.99 S. 10
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"Scham und Schande sollen Wunder wirken / In
Amerika werden entlassene Sexualverbrecher im Internet, in der Zeitung
und im Radio an den Pranger gestellt
... Nicht nur im Internet, auch in Zeitungen oder Fernsehspots
wird in einigen Bundesstaaten auf verurteilte Sexualverbrecher hingewiesen,
die sich nach der Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder aufgrund
eines Hafturlaubs oder einer Bewährungsstrafe in Freiheit befinden.
In Louisiana zum Beispiel, das in dieser Hinsicht eines der jüngsten
Gesetze anwendet, müssen Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung
nicht nur die Behörden informieren, sondern auch die Schulen in ihrer
Umgebung und alle Anwohner, die entweder im Umkreis von einer Meile
(in ländlichen Gebieten) oder von drei Wohnblocks (in Städten)
leben. ... Immer seltener besteht für verurteilte Sexualverbrecher
in den Vereinigten Staaten seit der Verschärfung des 1994 vom Kongreß
verabschiedeten Gesetzes im Jahre 1996 die Möglichkeit, anonym zu
bleiben. Sobald sie aus dem Gefängnis entlassen werden, in einigen
Staaten auch schon vor ihrer Entlassung, müssen sie sich bei den Behörden
an ihrem Wohnort melden. Vor einem Umzug, spätestens aber einmal im
Jahr müssen sie bestätigen, daß ihre Adresse noch gültig
ist. Immer mehr Staaten erlauben seit 1996 eine Veröffentlichung dieser
registrierten Daten, wie es in dem überarbeiteten Gesetz empfohlen
wird. Ein Sexualstraftäter kann nach der Entlassung aus dem Gefängnis
zehn Jahre lang an den Pranger gestellt werden - wer als besonders gefährlich
gilt, sogar sein Leben lang. ... In anderen Bundesstaaten, etwa in Texas,
ist man dazu übergegangen, auch Verbrecher, die wegen vergleichsweise
geringfügiger Vergehen verurteilt worden sind, an den Pranger zu stellen:
Der Öffentlichkeit werden immer öfter Diebe, Verkehrssünder,
Graffiti-Schmierer, Betrüger und andere Straftäter vorgestellt
- auf Plakaten, die die Täter vor ihrem Haus aufstellen müssen
('Hier wohnt ein gewalttätiger Verbrecher. Passieren auf eigene Gefahr'),
im Radio oder auf Nummernschildern, die sie an ihrem Auto anbringen
müssen ('Ich bin ein rücksichtsloser Fahrer'). ... Täter,
die sich der Registrierung und Veröffentlichung ihrer Daten entziehen,
können deswegen abermals verurteilt werden: entweder zu Freiheitsstrafen
von bis zu fünf Jahren oder zu einer hohen Geldstrafe. Angestellte,
die aus Versehen Daten von Personen veröffentlichen - also jemanden
fälschlicherweise an den Pranger stellen -, werden nicht bestraft.
... ...es gibt in den Vereinigten Staaten keinen Bundesstaat mehr, der
die persönlichen Daten entlassener Sexualstraftäter nicht registriert.
Eine erfolgreiche Resozialisierung werde durch das Gesetz nahezu unmöglich
gemacht, sagen Kritiker. Sogar die Daten von solchen Tätern würden
registriert und veröffentlicht, die vor der Verabschiedung des neuen
Gesetzes straffällig geworden seien." FAZ 6.7.99 S. 13
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"Enttarnung scheibchenweise / DDR-Spionage / CIA übergibt auf CD-ROM gebrannte Agentenkarteien an deutsche Ermittler" SZ 6.7.99 S. 2
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LOKALES
Berlin:
"Datenabgleich entlarvt Sozialhilfemißbrauch
/ 678 000 Mark zuviel gezahlt
Durch einen ersten bundesweiten Datenabgleich sind in Reinickendorf
116 Fälle von Sozialhilfemißbrauch aufgedeckt worden. Insgesamt
wurden 678 000 Mark zuviel gezahlt, ... . Der Abgleich sei über die
Meldungen beim Verein Deutscher Rententräger erfolgt. ... Geprüft
wurden die Daten von 17 000 Personen." BerlZtg 6.7.99 S. 19
"Mißbrauch von Sozialhilfe: 116 Fälle
aufgedeckt
... Damit konnten die bezirklichen Sozialhilfedaten mit dem
Parallelbezug von Leistungen bei der Bundesanstalt für Arbeit, bei
der Renten- und Unfallversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten
abgeglichen werden." MoPo 6.7.99 S. 14
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Hessen:
"Bouffier will Schüler mit Video überwachen
lassen
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) will
Schulhöfe und 'den öffentlichen Raum' mit Videokameras überwachen
lassen. ... Weiter will er sich für eine engere Zusammenarbeit zwischen
Polizei, Verfassungsschutz und privaten Sicherheitsdiensten einsetzen."
SZ 6.7.99 S. 1
Interview:
"Videokameras an Schulhöfen und Plätzen
/ Der hessische Innenminister zum Thema Innere Sicherheit: / Volker
Bouffier (CDU) will außerdem mit einem unbewaffneten 'Privaten Hilfsdienst'
die Arbeit der Polizei unterstützen
... Bouffier: '... Ich vertrete die Auffassung, daß
wir im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität alle rechtsstaatlich
gebotenen und möglichen Mittel einsetzen müssen. Deshalb bin
ich schon der Auffassung, daß es möglich sein muß, daß
der Verfassungsschutz seine Informationen an die Polizei weitergeben kann.
Die Polizei kann ja überprüfen, was sie damit anfängt. ...
Die intellektuelle Folgerung ist doch, ob man den Polizeibehörden
noch andere Ermittlungsmöglichkeiten einräumen soll. Das möchte
ich aber nicht. Ich will es auseinanderhalten. ...' SZ: 'In Frankfurt haben
Polizei und private Sicherheitsdienste gerade eine engere Zusammenarbeit
vereinbart. ...' Bouffier: '... Bestimmte Aufgaben der Objektsicherung,
der Verkehrslenkung oder der Ordnungsbehörden können auch andere
erledigen. ...' ... Bouffier: 'Wir wollen einen Privaten Hilfsdienst
erproben. ... Wir möchten, daß Menschen ehrenamtlich, innerhalb
der Polizei, unter deren Anleitung und in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis für die Sicherheit sorgen. ... Sie werden nicht
bewaffnet, sondern mit einem Sprechfunkgerät ausgerüstet sein.
...' ... Bouffier: 'Das gibt es in Berlin, Bayern, Baden-Württemberg
und gilt dort als vernünftige, kluge, notwendige Sache.' SZ: 'Ist
es auch vernünftig, klug und notwendig, Schulhöfe mit Videokameras
zu überwachen?' Bouffier: 'Ich hätte das nicht vorgeschlagen,
wenn ich das nicht so sehen würde. Aber Eltern und Lehrer müssen
zunächst zustimmen. ... Auf größen Schulhöfen können
Dealer sehr leicht Schüler ansprechen. Diesen Entwicklungen muß
man entgegentreten. Wenn nicht mit Personal, dann mit technischen Hilfsmitteln.
Sinnvoll wäre es, die Videoüberwachung auf den öffentlichen
Raum auszuweiten. Zum Beispiel auf einsame Busstationen.'" SZ 6.7.99
S. 10
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